Wer seinen Beitrag zur Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Kontodeckung sorgen; scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung erfolgt. Bei selbst verschuldetem, wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden.
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) zu kündigen.
In der Kündigung muss der Versicherer darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers sofort zahlt. Ist der gescheiterte Einzug dagegen selbst zu verantworten und misslingt er trotz wiederholtem Versuch, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und die Bankgebühren für die Rückbuchung in Rechnung stellen.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich per Lastschrift zahle?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags muss das Konto ausreichend gedeckt sein, damit der Versicherer den Beitrag einziehen kann.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug selbst zu vertreten habe?
Können ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach müssen der ausstehende Beitrag und künftige Beiträge selbst übermittelt werden.
Muss ich für Bankgebühren bei einer gescheiterten Lastschrift aufkommen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026