Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung können Versicherungsnehmer ihre Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt. Möglich sind entweder laufende Zahlungen oder ein Einmalbeitrag. Bei laufenden Zahlungen kann die Zahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt, wobei die Zahlweise vereinbart wird – etwa monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Als Abrechnungszeitraum gilt in der Regel ein Jahr, unabhängig davon, wie lange der Vertrag insgesamt läuft. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird, ist die Versicherungsperiode genauso lang wie die Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge als laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Alternativ ist ein Einmalbeitrag möglich.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026