Wie sich die Beiträge der Privathaftpflichtversicherung bei der Ammerländer Versicherung verändern können, hängt von der jährlichen Beitragsangleichung ab: Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jedes Jahr, wie sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zugelassenen Versicherer entwickelt hat, und daraus ergibt sich mit Wirkung ab dem 1. Juli eine Anpassung des Folgejahresbeitrags. Steigt der Beitrag ohne mehr Leistung, dürfen Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. Werden die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Der Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.
Bei einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, bei einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den ermittelten Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekanntgegeben.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz erhöht als denjenigen, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat, so darf der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge dieser Versicherung können sich jedes Jahr verändern, weil ein unabhängiger Treuhänder prüft, wie sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen der Versicherer entwickelt haben. Steigen die Schäden, darf der Versicherer den Beitrag erhöhen; sinken sie, muss er ihn senken. Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, wird sie zunächst nicht umgesetzt, aber in den Folgejahren berücksichtigt. Wird der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, dürfen Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wer legt fest, um wie viel sich der Beitrag verändert?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich den Prozentsatz, um den sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zugelassenen Versicherer gegenüber dem Vorjahr erhöht oder vermindert hat. Dieser Prozentsatz wird auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl abgerundet und gilt für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag durch die Beitragsangleichung steigt?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Liegt die ermittelte Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung wird jedoch in den folgenden Jahren berücksichtigt.
Darf ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026