Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, ist bei Schäden durch Abwässer abgesichert – auch dann, wenn der Straßenkanal zurückstaut. Der Schutz umfasst zudem Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub sowie Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage für eigene häusliche Abwässer.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Das gilt auch für Schäden aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dieser Schutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung entstehen. Dazu zählen:
- allmähliche Einwirkung der Temperatur
- allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit
- allmähliche Einwirkung von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Ausgeschlossen bleiben Schimmelschäden.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage. Dieser Schutz gilt ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, einschließlich der Einleitung in ein Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Abwässer ein Schaden entsteht, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers abgesichert – auch bei einem Rückstau aus dem Straßenkanal, bei Sachschäden allerdings nur, wenn es sich um häusliche Abwässer handelt. Ebenfalls mitversichert sind Sachschäden, die nach und nach durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub entstehen; Schimmelschäden sind hiervon jedoch ausgenommen. Auch Schäden aus dem Betrieb einer privaten Abwassergrube oder Kleinkläranlage sind für die eigenen häuslichen Abwässer abgedeckt, einschließlich der Einleitung in ein Gewässer.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden durch einen Rückstau aus dem Straßenkanal mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer umfasst auch Schäden aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies jedoch ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was gilt für Schäden, die nach und nach durch Feuchtigkeit oder Ruß entstehen?
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub.
Sind Schimmelschäden von diesem Schutz umfasst?
Nein, Schimmelschäden bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
Ist der Betrieb einer eigenen Kleinkläranlage abgesichert?
Ja, es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage – ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer, einschließlich der Einleitung in ein Gewässer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026