Die Ammerländer Versicherung stellt in der Privathaftpflicht klar, dass der Versicherungsnehmer als Familien- und Haushaltsvorstand geschützt ist, etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, und ebenso als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen abgesichert wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Rolle innerhalb von Familie und Haushalt. Dazu zählt die Stellung als Familien- und Haushaltsvorstand, etwa wenn es um die Aufsichtspflicht über Minderjährige geht. Ebenso ist er als Dienstherr von Personen abgesichert, die in seinem Haushalt tätig sind.
Häufige Fragen
Bin ich als Haushaltsvorstand über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Familien- und Haushaltsvorstand, zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige.
Gilt der Schutz auch für Personen, die in meinem Haushalt arbeiten?
Ja, der Versicherungsnehmer ist als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen versichert.
Was bedeutet die Aufsichtspflicht über Minderjährige in diesem Zusammenhang?
Sie ist als Beispiel für die versicherte gesetzliche Haftpflicht in der Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026