Wer über die Ammerländer Versicherung privathaftpflichtversichert ist, hat Schutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts bei Schäden durch Umwelteinwirkung – etwa wenn Stoffe, Geräusche, Strahlen oder Gase sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten. Ansprüche aus Gewässerschäden sind dabei allerdings ausgeschlossen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die durch Einwirkungen auf die Umwelt entstehen – etwa durch Stoffe, Geräusche, Strahlen, Gase oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser verbreitet haben. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer für diese Schäden gesetzlich haftet. Ausgenommen sind Ansprüche, die aus Gewässerschäden herrühren.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Schaden als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über dieses Umweltrisiko mitversichert?
Nein. Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz des allgemeinen Umweltrisikos ausgeschlossen.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026