Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, ist als Inhaber von Wohnungen, Wohnhäusern (bis vier Wohneinheiten), Ferien- und Wochenendhäusern sowie zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, Teichen und Flüssiggastanks abgesichert – vorausgesetzt, die Immobilie liegt in Europa und dient ausschließlich Wohnzwecken. Mitversichert sind unter anderem Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen, die Vermietung bestimmter Wohnräume, das Bauherrenrisiko bis 500.000 Euro Bausumme, unbebaute Grundstücke bis 5.000 qm und der Betrieb einer Photovoltaikanlage bis 10 kWp.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber folgender Objekte:
- einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen sowie eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- eines Wohnhauses (mit maximal 4 Wohneinheiten), sofern mindestens eine Wohnung vom Versicherungsnehmer bewohnt wird.
- eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- oder Ferienwohnung.
- der oben genannten Immobilien und deren zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiche, Biotope und Flüssiggastanks sowie eines Schrebergartens inklusive Laube.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgenannten Immobilien in Europa gelegen sind und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft.
- aus der Vermietung von:
- einzeln vermieteten Wohnräumen;
- im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen und Einliegerwohnungen (im selbstgenutzten Risiko/Postanschrift);
- eines im Inland gelegenen Wohnhauses (mit maximal 3 Wohneinheiten);
- maximal 3 Garagen und Stellplätzen;
- Ferienzimmern;
- eines in Europa gelegenen Wochenend-/Ferienhauses oder in Europa gelegenen Ferienwohnungen, jedoch ausschließlich zur privaten Nutzung.
- aus dem Miteigentum an zu den Immobilien gehörenden Gemeinschaftsanlagen, zum Beispiel gemeinschaftliche Zugangs- bzw. Durchgangswege zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Spielplätze, Abstellplätze für Abfallbehälter.
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 500.000,- EURO je Bauvorhaben, sofern es sich um einen Neubau einer unter den Versicherungsschutz fallenden, im Inland gelegenen Immobilie oder um sonstige Bauarbeiten (Umbauten, Reparaturen, Abbruch oder Grabearbeiten) an diesen Immobilien handelt. Dabei gilt:
- Bis zu einer Bausumme von 100.000,- EURO besteht auch Versicherungsschutz, wenn die Bauarbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Mitversichert ist dabei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungsnehmer zur Mithilfe eingesetzten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen. Ansprüche Dritter gegen die versicherten Personen sind gleichfalls mitversichert.
- Bei einer Bausumme ab 100.000,- EURO ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass Planung, Bauleistung und Bauausführung an qualifizierte Dritte vergeben sind. Dabei kann ein Teil der Bauarbeiten (bis zu einer Bausumme von 100.000,- EURO) in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden. Ausgeschlossen sind Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse.
Wenn die genannte Bausumme überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten behilflichen Personen für Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem auf die gesetzliche Haftpflicht:
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.
- der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von unbebauten, nicht genutzten Grundstücken, sofern deren Gesamtfläche 5.000 qm nicht übersteigt, sowie aus der Verpachtung von unbebauten, nicht gewerblich genutzten Grundstücken, sofern deren Gesamtfläche 5.000 qm nicht übersteigt.
In Bezug auf die genannten Immobilien ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Besitz und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp mitversichert. Dies schließt die Einspeisung des Stromes in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens ein. Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Was bedeutet das konkret?
Als Eigentümer oder Inhaber von Wohnungen, Wohnhäusern, Ferien- oder Wochenendhäusern sowie zugehörigen Anlagen wie Garagen, Gärten oder Swimmingpools ist man über die Privathaftpflicht abgesichert, wenn die Immobilie in Europa liegt und nur zu Wohnzwecken genutzt wird. Auch typische Pflichten wie Instandhaltung, Reinigung oder Streuen und Schneeräumen sind abgedeckt, ebenso die Vermietung bestimmter Wohnräume. Das Bauherrenrisiko ist bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro je Bauvorhaben mitversichert, wobei je nach Höhe der Bausumme besondere Bedingungen gelten. Zusätzlich sind unbebaute Grundstücke bis 5.000 qm und der Betrieb einer Photovoltaikanlage bis 10 kWp eingeschlossen.
Häufige Fragen
Ist mein Ferienhaus in Europa über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- oder Ferienwohnung. Voraussetzung ist, dass die Immobilie in Europa gelegen ist und ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet wird.
Bis zu welcher Bausumme bin ich als Bauherr versichert?
Der Versicherungsschutz als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten gilt bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro je Bauvorhaben. Bis 100.000 Euro sind auch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe abgedeckt; ab 100.000 Euro müssen Planung, Bauleistung und Bauausführung an qualifizierte Dritte vergeben sein, wobei ein Teil bis 100.000 Euro in Eigenleistung erfolgen darf. Wird die Bausumme überschritten, entfällt dieser Schutz.
Ist eine Photovoltaikanlage auf meinem Haus mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp ist mitversichert, einschließlich der Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Sind unbebaute Grundstücke ebenfalls abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von unbebauten, nicht genutzten Grundstücken sowie aus der Verpachtung von unbebauten, nicht gewerblich genutzten Grundstücken. In beiden Fällen darf die Gesamtfläche 5.000 qm nicht übersteigen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026