Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei. Nach bindender Feststellung der Schadensersatzverpflichtung erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Zudem ist der Versicherer bevollmächtigt, Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben und Prozesse auf eigene Kosten zu führen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Schadensersatzverpflichtungen sind berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft zunächst, ob der Versicherungsnehmer überhaupt haftet. Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab, berechtigte Ansprüche begleicht er, indem er den Versicherungsnehmer von der Zahlung freistellt. Steht die Haftung bindend fest, muss die Freistellung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Außerdem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers handeln, den Prozess auf seine Kosten führen und bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Rentenzahlungen ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet der Versicherer im Schadensfall?
Der Versicherer prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt ein Schadensersatzanspruch als berechtigt?
Berechtigt ist er, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
In welcher Frist erfolgt die Freistellung nach bindender Feststellung?
Sobald die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer feststeht, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Wer führt den Prozess bei einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche?
Der Versicherer ist bevollmächtigt, den Prozess zu führen, und führt ihn dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
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