Sind Sie mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Privathaftpflicht nicht einverstanden, stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen: der Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher, die Aufsicht durch die BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement –
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Zusätzlich stehen Ihnen die Aufsichtsbehörde BaFin, der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers offen. Die BaFin entscheidet einzelne Streitfälle allerdings nicht verbindlich.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher zur kostenlosen Schlichtung wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen (Versicherungsombudsmann e.V.) wenden. Dies ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer sich zur Teilnahme verpflichtet hat.
Kann die BaFin meinen einzelnen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung aber an sie wenden.
Welche Beschwerdemöglichkeiten habe ich, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Ihnen stehen der Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin), der Rechtsweg sowie das interne Beschwerdemanagement des Versicherers zur Verfügung.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer beschweren?
Ja. Unabhängig von den übrigen Möglichkeiten können Sie sich jederzeit an die interne Beschwerdestelle der Ammerländer Versicherung VVaG (Beschwerdemanagement) in Westerstede wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026