Bei der Privathaftpflicht der Ammerländer Versicherung ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer das Gericht am Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung örtlich zuständig.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich zuständig, das für den Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung gilt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer aus dem Vertrag gegen den Versicherungsnehmer klagt, richtet sich das örtlich zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist der Ort maßgeblich, an dem sich die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung befindet.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer klagt?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Um welche Art von Klagen geht es hier?
Es geht um Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet sind.
Kann die Niederlassung für die Gerichtszuständigkeit maßgeblich sein?
Ja, maßgeblich kann der Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung des Versicherers sein.
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