Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Privathaftpflicht hat, muss auf Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber früheren Angaben geändert hat – danach wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung angepasst. Bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers droht eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds, und wer die Mitteilung versäumt, muss mit einer Nachzahlung rechnen.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers sind sie nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer dazu auffordert, muss man ihm mitteilen, ob sich am versicherten Risiko etwas verändert hat. Diese Mitteilung ist innerhalb eines Monats zu machen und auf Wunsch nachzuweisen. Danach passt der Versicherer den Beitrag an – bei einem Wegfall von Risiken aber erst ab Eingang der Meldung. Falsche Angaben können eine Vertragsstrafe auslösen, und wer die Mitteilung versäumt, muss mit einer Nachzahlung rechnen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschieds verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn sich das Risiko ändert?
Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Anpassung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Was geschieht, wenn ich die Mitteilung nicht rechtzeitig mache?
Der Versicherer kann für den betreffenden Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe des bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur erstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026