Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Privathaftpflicht abschließt, ist als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Signal- und Behindertenbegleithunden sowie von zu eigennützigen Zwecken gehaltenen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen oder Geflügel gesetzlich haftpflichtversichert. Hunde, Pferde, Reit- und Zugtiere, wilde sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere sind ausgeschlossen, doch die private Haltung erlaubter Wildtiere im Haushalt ist unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Signal- und Behindertenbegleithunden (z. B. Blindenhund) sowie von Nutztieren (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel) zu eigennützigen Zwecken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden (ausgenommen Signal- und Behindertenbegleithunde), Pferden sowie sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit hierfür nicht bereits über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Abweichend vom oben genannten Ausschluss ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren (z. B. Spinnen oder Schlangen) in seinem Haushalt mitversichert, sofern hierfür kein Haltungsverbot besteht. Handelt es sich um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere, wird die Versicherungsleistung auf 10.000,- EURO je Versicherungsfall beschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, für die man als Halter oder Hüter bestimmter Tiere gesetzlich haftet – dazu zählen etwa zahme Haustiere, Kleintiere, Bienen, Assistenzhunde und privat genutzte Nutztiere. Hunde, Pferde, andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere und gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere sind grundsätzlich nicht mitversichert. Wer fremde Hunde oder Pferde nicht gewerbsmäßig hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt, ist mitversichert, sofern nicht schon eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift. Erlaubte Wildtiere im eigenen Haushalt sind mitversichert, wobei Kosten fürs Wiedereinfangen auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch meinen Hund über die Privathaftpflicht gedeckt?
Nein, die Haltung oder Hütung von Hunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen sind lediglich Signal- und Behindertenbegleithunde wie zum Beispiel Blindenhunde.
Bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Pferd reite oder einen fremden Hund hüte?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde und als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – jedoch nur, soweit nicht bereits eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz bietet.
Welche Nutztiere sind mitversichert?
Versichert ist die Haltung oder Hütung von Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen oder Geflügel zu eigennützigen Zwecken. Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sind dagegen ausgeschlossen.
Sind Spinnen oder Schlangen im Haushalt versichert?
Ja, die erlaubte private Haltung und Hütung von wilden Tieren wie Spinnen oder Schlangen im Haushalt ist mitversichert, sofern kein Haltungsverbot besteht. Für Aufwendungen beim Wiedereinfangen der Tiere ist die Leistung auf 10.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Exclusiv 2026