Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung verfallen sämtliche Ansprüche aus der Ausfalldeckung mit subsidiärem Schadenersatzrechtsschutz, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Versicherungsfall in Textform beim Versicherer angemeldet werden – es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft daran weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit.
Alle Ansprüche aus dieser Ausfalldeckung mit subsidiärem Schadenersatzrechtsschutz verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren ab dem Versicherungsfall beim Versicherer in Textform angemeldet worden sind.
Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die versäumte Anmeldung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zu vertreten hat.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung zum Comfort-Schutz.
Was bedeutet das konkret?
Wer Ansprüche aus der Ausfalldeckung mit subsidiärem Schadenersatzrechtsschutz geltend machen will, muss diese binnen zwei Jahren nach dem Versicherungsfall in Textform beim Versicherer melden. Versäumt man diese Frist, verfallen die Ansprüche grundsätzlich. Der Verfall greift jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer das Versäumnis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet hat. Ergänzend gelten die genannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Comfort-Schutz.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche aus der Ausfalldeckung anzumelden?
Die Ansprüche müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Versicherungsfall in Textform beim Versicherer angemeldet werden, sonst verfallen sie.
In welcher Form muss ich die Ansprüche melden?
Die Anmeldung beim Versicherer muss in Textform erfolgen.
Verfallen meine Ansprüche in jedem Fall, wenn ich die Frist versäume?
Nein. Der Verfall tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer das Versäumnis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026