Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht unzufrieden ist, kann sich als Verbraucher an den kostenfreien Versicherungsombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle wenden, an die Aufsichtsbehörde BaFin, an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers oder den Rechtsweg beschreiten.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement -
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder dem Verlauf einer Verhandlung nicht einverstanden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Als Verbraucher können Sie den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, die allerdings keine verbindlichen Entscheidungen in einzelnen Streitfällen trifft. Daneben stehen Ihnen der Rechtsweg und das interne Beschwerdemanagement des Versicherers offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher zur Schlichtung wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist jedoch die zuständige Aufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung wenden können.
Kann ich mich auch direkt beim Versicherer beschweren?
Ja. Unabhängig von den anderen Wegen können Sie sich jederzeit an das interne Beschwerdemanagement der Ammerländer Versicherung VVaG in Westerstede wenden.
Bleibt mir der Weg vor Gericht offen?
Ja. Zusätzlich zu den Beschwerdemöglichkeiten haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026