Ansprüche aus der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen sowie der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Zeit bis zur Entscheidung des Versicherers für die Fristberechnung ausgenommen.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet, so zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Die Entscheidung kann zum Beispiel per E-Mail oder Brief übermittelt werden.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist startet erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man von den wichtigen Umständen und der verantwortlichen Person erfährt. Wer sich grob fahrlässig nicht kümmert, wird so behandelt, als hätte er davon gewusst. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zu dessen schriftlicher Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller zählt bei der Fristberechnung nicht mit.
Wonach richtet sich die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026