Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung richtet sich der Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag nach dem Sitz des Versicherers oder nach der Niederlassung, die für den Vertrag zuständig ist. So ist geregelt, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer verklagt.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht örtlich zuständig, das sich nach dem Sitz des Versicherers richtet.
Alternativ ist das Gericht zuständig, das sich nach der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung des Versicherers richtet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag verklagt, steht bereits fest, welches Gericht örtlich zuständig ist. Maßgeblich ist entweder der Sitz des Versicherers oder die Niederlassung, die für den betreffenden Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer klagt?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder am Ort seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag?
Sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die sich gegen den Versicherungsnehmer richten.
Kann das Gericht der zuständigen Niederlassung maßgeblich sein?
Ja, neben dem Sitz des Versicherers kann auch das Gericht am Ort der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung zuständig sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026