Wird durch den Hund ein fremder Gegenstand beschädigt, ersetzt die Ammerländer Versicherung in ihrer Hundehaftpflicht auf schriftlichen Wunsch den Neuwert statt des Zeitwerts – begrenzt auf 2.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr und nur, wenn die beschädigte Sache höchstens zwölf Monate alt ist und das Kaufdatum nachgewiesen wird.
Die Ammerländer Versicherung leistet auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.
Die Höchstentschädigung ist auf 2.500,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Der beschädigte oder zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab dem (Erst-)Kaufdatum sein.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Sachschaden kann der Versicherungsnehmer schriftlich verlangen, dass der Neuwert statt des Zeitwerts ersetzt wird. Das gilt bis zu 2.500 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr und nur, wenn die beschädigte Sache höchstens zwölf Monate alt ist. Das Kaufdatum muss der Versicherungsnehmer nachweisen; ohne Nachweis gibt es nur den Zeitwert. Für elektrische und elektronische Geräte gilt die Neuwertentschädigung nicht.
Häufige Fragen
Muss ich die Neuwertentschädigung ausdrücklich beantragen?
Ja, die Ammerländer Versicherung leistet den Schadenersatz zum Neuwert nur auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers.
Wie hoch ist die Neuwertentschädigung maximal?
Die Höchstentschädigung ist auf 2.500,- Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Wie alt darf die beschädigte Sache sein?
Der Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab dem (Erst-)Kaufdatum sein. Das Kaufdatum muss der Versicherungsnehmer nachweisen; ohne Nachweis besteht nur Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Gilt die Neuwertentschädigung auch für elektronische Geräte?
Nein, Schäden an elektrischen bzw. elektronischen Geräten aller Art bleiben von der Neuwertentschädigung ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026