Wer seinen Hund als Zugtier vor einem Schlitten, Sulky, einer Kutsche oder einem Dog-Cart einsetzt, ist über die Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung geschützt, wenn dabei Schäden gegenüber Dritten entstehen – wobei Schäden am eigenen Fuhrwerk ausgenommen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person aus der Verwendung des versicherten Hundes als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken. Dazu zählen zum Beispiel Schlitten, Sulky, Kutschen oder Dog-Cart.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an eigenen Fuhrwerken.
Was bedeutet das konkret?
Wird der versicherte Hund als Zugtier vor einem Fuhrwerk eingesetzt, besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person. Das gilt für eigene wie auch für fremde Fuhrwerke, etwa Schlitten, Sulky, Kutschen oder Dog-Cart. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden am eigenen Fuhrwerk.
Häufige Fragen
Ist mein Hund versichert, wenn ich ihn vor eine Kutsche oder einen Schlitten spanne?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des versicherten Hundes als Zugtier von Fuhrwerken wie Schlitten, Sulky, Kutschen oder Dog-Cart ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch für fremde Fuhrwerke?
Ja, mitversichert ist die Nutzung des Hundes als Zugtier sowohl bei eigenen als auch bei fremden Fuhrwerken.
Sind Schäden am eigenen Fuhrwerk mitversichert?
Nein, Schäden an eigenen Fuhrwerken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026