Wird bei der Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht ein Unternehmen veräußert, übernimmt der Erwerber automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – ebenso bei Nießbrauch, Pacht oder einem ähnlichen Verhältnis. Sowohl Versicherer als auch Erwerber erhalten dabei ein Sonderkündigungsrecht mit Monatsfristen, für den Beitrag haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten, die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Dies gilt ebenso, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber zu kündigen. Dabei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten und die Kündigung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel per E-Mail oder Brief). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Hatte der Erwerber keine Kenntnis vom Bestehen der Versicherung, beginnt die Monatsfrist erst mit Erlangung dieser Kenntnis.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform anzuzeigen (zum Beispiel per E-Mail oder Brief).
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Verkauf des Unternehmens rückt der Erwerber automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und übernimmt dessen Rechte und Pflichten; das gilt auch bei Nießbrauch, Pacht oder ähnlichen Übernahmen. Danach können sowohl der Versicherer als auch der Erwerber den Vertrag innerhalb bestimmter Monatsfristen kündigen. Während einer laufenden Versicherungsperiode haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann bei verspäteten Versicherungsfällen der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag nach dem Übergang zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Die Veräußerung ist unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem fälligen Anzeigezeitpunkt eintritt – sofern der Versicherer nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026