Wird der versicherte Hund von einem fremden Hund verletzt und braucht deshalb eine tierärztliche Behandlung, übernimmt die Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht die Behandlungskosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr – allerdings nur, wenn der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann, etwa weil er zahlungsunfähig oder unbekannt ist.
Wird der versicherte Hund durch einen fremden Hund verletzt und muss deshalb von einem Tierarzt behandelt werden, erstatten wir die anfallenden Behandlungskosten. Die Erstattung erfolgt bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann. Das ist der Fall, wenn entweder
- der Halter zahlungsunfähig ist und auch über keinen Versicherungsschutz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt und
- die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten gescheitert ist
oder
- der Halter unbekannt ist und nicht mit einem zumutbaren Aufwand ermittelt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt ein fremder Hund den versicherten Hund und wird deshalb eine tierärztliche Behandlung nötig, werden die Kosten dafür bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr erstattet. Diese Leistung greift jedoch nur, wenn der Halter des fremden Hundes nicht selbst herangezogen werden kann. Das ist der Fall, wenn er zahlungsunfähig ist und keine Hundehalterhaftpflichtversicherung hat und die Forderung nicht durchsetzbar war, oder wenn der Halter unbekannt ist und sich nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln lässt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Tierarztkosten übernommen?
Die Behandlungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr erstattet.
Wann übernimmt die Versicherung die Tierarztkosten überhaupt?
Nur wenn der versicherte Hund durch einen fremden Hund verletzt wurde und deshalb tierärztlich behandelt werden muss – und wenn der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann.
Was gilt, wenn der Halter des fremden Hundes zahlungsunfähig ist?
Der Versicherer leistet, wenn der Halter zahlungsunfähig ist, keine Hundehalterhaftpflichtversicherung hat und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
Was passiert, wenn der Halter des fremden Hundes nicht bekannt ist?
Ist der Halter unbekannt und lässt er sich nicht mit einem zumutbaren Aufwand ermitteln, ist der Versicherer leistungspflichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026