Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung springt die erweiterte Forderungsausfalldeckung als Opferschutz ein, wenn ein Personenschaden entsteht, der Schadenersatzanspruch aber nicht durchgesetzt werden kann, weil das schädigende Tier oder dessen Halter unbekannt bleibt. Leistungen setzen unter anderem eine vorsätzliche Straftat, eine Strafanzeige und ein eingestelltes Ermittlungsverfahren voraus; die Entschädigung ist auf 50.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Ergänzend zur Grundregelung besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann. Dies gilt, weil das schädigende Tier und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Schädiger hat eine vorsätzliche Straftat begangen.
- Aufgrund dessen wurde vom Versicherungsnehmer oder der versicherten (verletzten) Person eine Strafanzeige gestellt.
- Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und der schriftliche Einstellungsbescheid liegt vor.
- Der Versicherer hat Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten.
- Der Schädiger bleibt unbekannt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
- psychische Folgeschäden,
- Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wird jemand durch ein fremdes Tier körperlich geschädigt und lässt sich der Schadenersatzanspruch nicht durchsetzen, weil Tier oder Halter unbekannt bleiben, kann diese Deckung einspringen. Voraussetzung ist unter anderem eine vorsätzliche Straftat, eine erstattete Strafanzeige, ein eingestelltes Ermittlungsverfahren mit schriftlichem Bescheid sowie Akteneinsicht für den Versicherer. Die Leistung ist auf 50.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Psychische Folgeschäden und Sachschäden sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Wann greift der Opferschutz bei einem Personenschaden durch ein fremdes Tier?
Er greift, wenn der Schadenersatzanspruch aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil das schädigende Tier und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Leistung erfüllt sein?
Der Schädiger muss eine vorsätzliche Straftat begangen haben, es muss eine Strafanzeige gestellt worden sein, das Ermittlungsverfahren muss mit schriftlichem Einstellungsbescheid eingestellt sein, der Versicherer muss Einblick in die Ermittlungsakte erhalten haben und der Schädiger muss unbekannt bleiben.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigungsleistung ist auf 50.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt, auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Sind psychische Schäden oder Sachschäden mitversichert?
Nein, für psychische Folgeschäden und für Sachschäden leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026