Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung greift der Schutz nicht, wenn Personen bewusst gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen zum Umweltschutz verstoßen und dadurch einen Schaden verursachen. Ebenfalls ausgeschlossen sind unvermeidbare oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen sowie Schäden, für die bereits ein anderer Versicherungsvertrag einspringt. Zusätzlich ist geregelt, bis zu welcher Höhe pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr geleistet wird.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen abweichen, die dem Umweltschutz dienen.
Ausgeschlossen sind zudem Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Es besteht Versicherungsschutz je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wer bewusst gegen Umweltschutz-Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt und so einen Schaden verursacht, erhält keinen Versicherungsschutz. Auch für unvermeidbare oder bewusst in Kauf genommene Umwelteinwirkungen sowie für Schäden, die bereits über einen anderen Vertrag abgedeckt sind oder wären, wird nicht geleistet. Pro Versicherungsfall wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme gezahlt; für ein ganzes Versicherungsjahr ist maximal das Doppelte dieser Summe die Grenze.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ein Schaden durch bewussten Verstoß gegen Umweltschutzregeln entsteht?
Nein. Ansprüche von Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen zum Umweltschutz verursacht haben, sind ausgeschlossen.
Was gilt, wenn für einen Schaden bereits ein anderer Versicherungsvertrag besteht?
Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Vertrag – etwa einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung – Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können, sind vom Schutz ausgeschlossen.
Bis zu welcher Höhe wird geleistet?
Je Versicherungsfall besteht Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Zweifache der Versicherungssumme.
Sind unvermeidbare Umwelteinwirkungen mitversichert?
Nein. Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026