Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind auch Versicherungsfälle im Ausland mitversichert, sofern sie innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten. Der Versicherungsschutz gilt hier in dem festgelegten Umfang.
Ausland
Versichert sind – im vorgesehenen Umfang – die Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf das Inland. Auch wenn ein Versicherungsfall im Ausland eintritt, besteht Schutz – vorausgesetzt, das Ereignis liegt im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Dabei gilt der jeweils festgelegte Umfang des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Sind Versicherungsfälle im Ausland mitversichert?
Ja. Versichert sind die Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintreten, und zwar im dafür vorgesehenen Umfang.
Für welches Gebiet gilt der Auslandsschutz?
Der Schutz gilt für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintreten.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz im Ausland?
Der Versicherungsschutz besteht im hierfür festgelegten Umfang. Die genauen Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026