Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind Vermögensschäden mitversichert, also finanzielle Schäden, die weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückgehen. Dabei gelten zahlreiche Ausschlüsse – etwa für gelieferte Sachen, beratende oder planende Tätigkeiten, Vermittlungs- und Finanzgeschäfte oder das Abhandenkommen von Geld und Wertsachen. Für die Leistung gelten die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall und eine jährliche Höchstgrenze.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden. Gemeint sind damit Schäden, die weder durch Personenschäden noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch Sachen, die der Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung Dritte) hergestellt oder geliefert hat, sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Versicherungsschutz für Vermögensschäden besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die nicht auf einen Personen- oder Sachschaden zurückgehen. Solche Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich mitversichert. Allerdings gibt es eine lange Liste von Ausnahmen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht, etwa bei beratenden Tätigkeiten, Finanzgeschäften oder dem Abhandenkommen von Geld und Wertsachen. Je Versicherungsfall greift die vereinbarte Versicherungssumme, pro Versicherungsjahr höchstens das Doppelte davon.
Häufige Fragen
Was zählt als Vermögensschaden im Sinne dieses Abschnitts?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden ist.
Sind Vermögensschäden aus Finanz- oder Vermittlungsgeschäften abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art sowie aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen, Kassenführung sowie Untreue oder Unterschlagung.
Besteht Schutz, wenn Geld oder Wertsachen abhandenkommen?
Nein. Ansprüche wegen Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, zum Beispiel Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bis zu welcher Höhe wird bei Vermögensschäden geleistet?
Je Versicherungsfall besteht Schutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Zweifache der Versicherungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026