Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung bleibt der Versicherungsschutz auch dann in vollem Umfang bestehen, wenn eine Obliegenheit versehentlich verletzt wurde – vorausgesetzt, die betreffende Obliegenheit wird sofort nachgeholt, sobald das Versäumnis erkannt wird.
Wird eine Obliegenheit versehentlich verletzt, bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Voraussetzung ist, dass die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachgeholt wird, sobald die Verletzung erkannt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer eine Pflicht (Obliegenheit) aus Versehen nicht erfüllt hat, führt das nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Entscheidend ist, dass die versäumte Obliegenheit sofort nachgeholt wird, sobald das Versehen bemerkt wird. In diesem Fall bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich eine Obliegenheit aus Versehen nicht erfüllt habe?
Nein. Bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen, sofern die Obliegenheit unverzüglich nachgeholt wird, sobald sie erkannt wird.
Was muss ich tun, damit der Schutz trotz versehentlicher Obliegenheitsverletzung erhalten bleibt?
Sobald Sie das Versäumnis erkennen, müssen Sie die Erfüllung der Obliegenheit unverzüglich nachholen. Dann bleibt der Versicherungsschutz vollständig bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026