Die Ammerländer Versicherung übernimmt in der Hundehaftpflicht die Kosten für die Unterbringung des versicherten Tieres in einer Tierpension, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Unfalls oder einer plötzlich eintretenden Krankheit stationär im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung liegt und sich deshalb nicht selbst kümmern kann – erstattet werden bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Kann sich der Versicherungsnehmer nicht um das versicherte Tier kümmern, weil er sich stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung aufhält, werden die nachgewiesenen Unterbringungskosten in einer Tierpension erstattet. Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt die Folge eines Unfalls oder einer plötzlich eintretenden Krankheit ist.
Geleistet werden maximal 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Für Unfälle und Krankheiten, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten oder bereits bekannt sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden Krankheit stationär im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung liegt und deshalb sein Tier nicht versorgen kann, werden die nachgewiesenen Kosten für eine Tierpension übernommen. Die Erstattung ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Für Unfälle und Krankheiten, die schon vor Versicherungsbeginn bestanden oder bekannt waren, gibt es keinen Schutz.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Tierpension übernommen?
Wenn sich der Versicherungsnehmer aufgrund eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung infolge eines Unfalls oder einer plötzlich eintretenden Krankheit nicht um das versicherte Tier kümmern kann.
Wie hoch ist die maximale Erstattung für die Unterbringung?
Es werden die nachgewiesenen Unterbringungskosten bis maximal 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr geleistet.
Sind auch bereits bekannte Krankheiten mitversichert?
Nein. Für Unfälle und Krankheiten, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten oder bereits bekannt sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026