Wird ein versicherter Hund bei der Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht durch einen versicherten Schadenfall getötet oder so schwer verletzt, dass ein Tierarzt zur Nottötung rät, übernimmt der Versicherer die Kosten für Nottötung und Bestattung samt Verbringung – begrenzt auf maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Wird ein versicherter Hund durch einen versicherten Schadenfall getötet oder so schwer verletzt, dass ein Tierarzt zu einer Nottötung rät, werden die dadurch entstehenden Kosten übernommen. Erstattet werden die Kosten für die Nottötung und/oder die Bestattung.
Eingeschlossen sind auch die Verbringungskosten an den Ort der Bestattung oder der Nottötung.
Die nachzuweisenden Kosten sind auf maximal 500,- EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt ein versicherter Hund durch einen versicherten Schadenfall oder muss er wegen schwerer Verletzungen auf tierärztlichen Rat notgetötet werden, kommt der Versicherer für die Kosten von Nottötung und Bestattung auf. Auch der Transport an den jeweiligen Ort ist mitversichert. Die Erstattung setzt einen Nachweis der Kosten voraus und ist auf höchstens 500 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen, wenn mein Hund bei einem versicherten Schadenfall stirbt?
Übernommen werden die Kosten für die Nottötung und/oder die Bestattung, wenn der Hund durch einen versicherten Schadenfall getötet oder so schwer verletzt wird, dass ein Tierarzt eine Nottötung anrät.
Sind auch die Transportkosten mitversichert?
Ja, die Verbringungskosten an den Ort der Bestattung oder der Nottötung sind eingeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Die nachzuweisenden Kosten sind auf höchstens 500,- EURO je Versicherungsfall begrenzt.
Muss ich die Kosten belegen?
Ja, es werden nur nachzuweisende Kosten erstattet, und zwar bis maximal 500,- EURO je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026