Wer mit dem versicherten Hund freiberuflich oder wirtschaftlich Geld verdient, ist in der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung bis zu einer Jahresumsatzsumme von 15.000 Euro mitversichert – vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt auf eigene Rechnung, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht. Nicht abgedeckt ist die gewerbliche Nutzung des Hundes zur Jagd.
Ergänzend gilt Folgendes: Mitversichert ist die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die mit dem versicherten Hund betrieben wird. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit
- auf eigene Rechnung,
- auf Dauer und
- mit der Absicht zur Gewinnerzielung
ausgeübt wird.
Die Jahresumsatzsumme ist auf 15.000,- EURO begrenzt.
Ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden für die gewerbliche Nutzung zur Jagd.
Was bedeutet das konkret?
Verdient man mit dem versicherten Hund Geld, indem man ihn freiberuflich oder wirtschaftlich auf eigene Rechnung, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht einsetzt, ist diese Tätigkeit mitversichert. Dabei gilt eine Obergrenze: Der Jahresumsatz darf 15.000 Euro nicht übersteigen. Wird der Hund gewerblich zur Jagd genutzt, besteht dafür kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist es versichert, wenn ich mit meinem Hund Geld verdiene?
Ja. Eine freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit mit dem versicherten Hund gilt als mitversichert, wenn sie auf eigene Rechnung, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Gibt es eine Umsatzgrenze für die gewerbliche Nutzung?
Ja, die Jahresumsatzsumme ist auf 15.000,- EURO begrenzt.
Ist die Nutzung des Hundes zur Jagd mitversichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden für die gewerbliche Nutzung zur Jagd ist ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026