Wer mit der Ammerländer Versicherung eine Hundehaftpflicht abschließt, ist auch geschützt, wenn der versicherte Hund privat als Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Einsatz kommt. Auch in diesen Situationen greift der Schutz der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Einsatz des versicherten Hundes als Rettungs- oder Suchhund sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der versicherte Hund privat als Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird. Ebenso besteht Schutz, wenn der Hund bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mitwirkt. In diesen Fällen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht mitversichert.
Häufige Fragen
Ist mein Hund auch versichert, wenn er als Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Einsatz des versicherten Hundes als Rettungs- oder Suchhund ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mit dem Hund?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht besteht auch, wenn der versicherte Hund bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eingesetzt wird.
Muss der Einsatz privat sein, damit der Schutz greift?
Mitversichert ist der private Einsatz des versicherten Hundes als Rettungs- oder Suchhund sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026