Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen mitversichert – etwa ein fremder, nicht gewerbsmäßig tätiger Hundehüter, Familienangehörige und alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Für sie gelten dieselben Vertragsbestimmungen, wobei bei Ausschlüssen der Schutz für alle Beteiligten entfällt und nur der Versicherungsnehmer die Rechte ausüben darf.
Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht folgender Personen:
- des fremden, nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft,
- der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
- aller sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Das gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für einen fremden, nicht gewerbsmäßigen Hundehüter, für Familienangehörige und für alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für diese mitversicherten Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln. Greift bei einer dieser Personen ein Ausschluss oder eine Risikobegrenzung, entfällt der Schutz für alle. Die Rechte aus dem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer wahrnehmen, während für die Obliegenheiten alle Versicherten verantwortlich sind.
Häufige Fragen
Wer ist neben dem Halter über die Hundehaftpflicht mitversichert?
Mitversichert sind ein fremder, nicht gewerbsmäßig tätiger Hundehüter in dieser Eigenschaft, die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers sowie alle sonstigen Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für die mitversicherten Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn bei einer mitversicherten Person ein Ausschluss vorliegt?
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse beim Versicherungsnehmer oder bei einer mitversicherten Person vor, entfällt der Versicherungsschutz für alle – also sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben und wer ist für die Obliegenheiten zuständig?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026