Endet der Vertrag der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung vorzeitig, behält der Versicherer nur den Beitragsanteil für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Ergänzend wird geregelt, wie Beitrag und Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung sowie bei fehlendem oder weggefallenem versicherten Interesse abgerechnet werden.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 45 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Vertrag früher endet als geplant, zahlt man den Beitrag nur für die Zeit, in der man tatsächlich versichert war. Beim Widerruf innerhalb von 45 Tagen wird der Beitrag ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet – bei fehlender Widerrufsbelehrung sogar der Beitrag des ersten Versicherungsjahres, sofern keine Leistungen genutzt wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln dazu, bis wann dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob eine Geschäftsgebühr anfällt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Wie wird der Beitrag bei einem Widerruf innerhalb von 45 Tagen abgerechnet?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt?
Fehlt die Widerrufsbelehrung, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt jedoch nicht, wenn bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen wurden.
Muss ich den Beitrag zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, dann besteht keine Beitragspflicht. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse jedoch mit der Absicht eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026