Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug; nach einer Mahnung mit Zwei-Wochen-Frist drohen Leistungsfreiheit und fristlose Kündigung.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen hinweist – also auf die Leistungsfreiheit und das Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag muss je nach vereinbarter Zahlungsweise pünktlich gezahlt werden; als rechtzeitig gilt er, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt man verspätet und hat dies zu vertreten, tritt Verzug automatisch ein und der Versicherer kann seinen Schaden ersetzt verlangen. Nach einer wirksamen Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist kann der Versicherer für Schäden in dieser Zeit leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wird innerhalb eines Monats nach Kündigung bzw. Fristablauf gezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam – die Leistungsfreiheit bleibt aber bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann ist der Folgebeitrag fällig und wann gilt er als rechtzeitig gezahlt?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Als rechtzeitig gilt die Zahlung, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Man gerät ohne Mahnung in Verzug, sofern man die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Welche Frist muss eine Mahnung enthalten und wann ist sie wirksam?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge sowie Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweist.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug noch rückgängig machen?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird – bei verbundener Zahlungsfrist innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026