Frisst der versicherte Hund einen Giftköder mit gefährlichen Substanzen oder Gegenständen, übernimmt die Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht die nachgewiesenen Tierarztkosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Wichtig ist der Nachweis über eine polizeiliche Anzeige; selbst ausgelegte Köder sowie durch eine Hunde-Krankenversicherung gedeckte Kosten sind ausgeschlossen.
Wird der versicherte Hund verletzt, weil er Köder aufnimmt, die von unbekannten Dritten ausgelegt wurden und giftige oder schädigende Gegenstände enthalten (zum Beispiel Nägel, Scherben oder Rasierklingen), übernimmt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten der tierärztlichen Behandlung. Der Höchstbetrag liegt bei 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist der Nachweis über die polizeiliche Anzeige.
Ausgeschlossen hiervon bleiben:
- Schäden, die durch die Aufnahme von Giftködern verursacht werden, die der Versicherungsnehmer selbst ausgelegt hat (zum Beispiel zur Schädlingsbekämpfung)
- Kosten, die durch eine bestehende Hunde-Krankenversicherung gedeckt sind; diese ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das konkret?
Frisst der Hund einen von einem unbekannten Dritten ausgelegten Köder mit Gift oder gefährlichen Gegenständen und wird dadurch verletzt, werden die nachgewiesenen Tierarztkosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr erstattet. Dafür muss der Vorfall bei der Polizei angezeigt und dies nachgewiesen werden. Nicht erstattet werden Schäden durch selbst ausgelegte Köder sowie Kosten, die bereits eine Hunde-Krankenversicherung übernimmt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Tierarztkosten nach einer Giftköder-Vergiftung übernommen?
Die nachgewiesenen Kosten der tierärztlichen Behandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr übernommen.
Was muss ich nachweisen, damit die Leistung gezahlt wird?
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis über die polizeiliche Anzeige des Vorfalls.
Sind selbst ausgelegte Köder mitversichert?
Nein. Schäden durch die Aufnahme von Giftködern, die der Versicherungsnehmer selbst ausgelegt hat, etwa zur Schädlingsbekämpfung, sind ausgeschlossen.
Was gilt, wenn eine Hunde-Krankenversicherung besteht?
Kosten, die durch eine bestehende Hunde-Krankenversicherung gedeckt sind, bleiben ausgeschlossen. Diese Versicherung ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026