Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung greift der Ausfallschutz erst, wenn mehrere Bedingungen zusammenkommen: Die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in Deutschland oder bestimmten weiteren Ländern feststehen, der schädigende Dritte muss nachweislich zahlungs- oder leistungsunfähig sein und die Ansprüche gegen ihn müssen in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abgetreten werden.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Forderung ist durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht festgestellt worden. Dies gilt für Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins. Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie gerichtliche Vergleiche und vergleichbare Titel der genannten Länder binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne einen solchen Titel bestanden hätte.
- Der schädigende Dritte ist zahlungs- oder leistungsunfähig. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eines der folgenden Dinge nachweist:
- Eine Zwangsvollstreckung hat nicht zur vollen Befriedigung geführt.
- Eine Zwangsvollstreckung erscheint aussichtslos, weil der schadenersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat.
- Ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten durchgeführtes Insolvenzverfahren hat nicht zur vollen Befriedigung geführt oder ein solches Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt.
- An den Versicherer werden die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs wird ausgehändigt. Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den Versicherer mitzuwirken.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt in diesen Fällen nur, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Zunächst muss die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in einem der genannten Länder feststehen. Außerdem muss nachgewiesen sein, dass der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist – etwa weil eine Zwangsvollstreckung erfolglos oder aussichtslos war oder ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat. Schließlich müssen die Ansprüche gegen den Dritten an den Versicherer abgetreten und der vollstreckbare Titel ausgehändigt werden.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer überhaupt leisten?
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt ist, der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist und die Ansprüche in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abgetreten werden.
Wie wird nachgewiesen, dass der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist?
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, weil der Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, oder ein Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedigung geführt hat bzw. mangels Masse abgelehnt wurde.
In welchen Ländern muss das Urteil oder der Vergleich ergangen sein?
Die Feststellung muss vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins erfolgt sein.
Binden Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile den Versicherer?
Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie gerichtliche Vergleiche und vergleichbare Titel binden den Versicherer nur insoweit, wie der Anspruch auch ohne einen solchen Titel bestanden hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026