Bei der Ammerländer Versicherung sind in der Hundehaftpflicht neu entstehende Risiken über die sogenannte Vorsorgeversicherung sofort mitversichert – allerdings muss der Versicherungsnehmer ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Für neue Risiken kann der Versicherer einen angemessenen Beitrag verlangen, die Deckung ist bis zur Einigung begrenzt, und bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten sind ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf die im Versicherungsschein genannte und vereinbarte Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Nach Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer ein neues Risiko innerhalb eines Monats anzeigen; versäumt er das oder scheitert die Einigung über den Beitrag innerhalb eines Monats, entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung gilt die Deckung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bestimmte Risiken – etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen, Bahnen oder beruflicher Tätigkeit – sind von dieser Vorsorgeregelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach Vertragsabschluss automatisch mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sofort versichert.
Wie lange habe ich Zeit, ein neues Risiko anzuzeigen?
Nach Aufforderung des Versicherers muss der Versicherungsnehmer jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich das neue Risiko nicht rechtzeitig melde?
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Dasselbe gilt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über den Beitrag zustande kommt.
Gilt die Vorsorgeversicherung für alle neuen Risiken?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, kurzfristige Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026