Die Ammerländer Versicherung leistet in ihrer Hundehaftpflicht auch bei Versicherungsfällen im Ausland, sofern diese während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zehn Jahren eintreten – innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Zudem stellt der Versicherer bei behördlich angeordneten Kautionen einen Betrag bis zu 200.000 Euro zur Verfügung, und alle Zahlungen erfolgen in Euro.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Voraussetzung ist, dass diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu zehn Jahren eingetreten sind. Innerhalb der EU besteht der Versicherungsschutz unbegrenzt. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen, stellt der Versicherer ihm den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 200.000,- EURO zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von der Ammerländer Versicherung zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder wenn die Kaution verfallen ist.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die im Ausland entstehen, solange es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu zehn Jahren handelt; innerhalb der EU gibt es dabei keine zeitliche Begrenzung. Wird im Ausland behördlich eine Kaution verlangt, streckt der Versicherer bis zu 200.000 Euro vor. Diese Kaution wird auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet, und ein zu viel gezahlter Betrag muss zurückgezahlt werden. Alle Leistungen zahlt der Versicherer in Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, die während einer Reise ins Ausland passieren?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei Versicherungsfällen im Ausland, wenn diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu zehn Jahren eintreten. Innerhalb der EU besteht der Schutz unbegrenzt.
Übernimmt der Versicherer eine im Ausland verlangte Kaution?
Ja. Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Was passiert, wenn die Kaution höher ist als der Schadenersatz?
Der Kautionsbetrag wird auf die zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für nicht versicherte Forderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
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