Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind auch die Welpen eines Wurfes mitversichert: Wer eine Hündin hält, genießt Versicherungsschutz für die Haftpflicht als Halter der Welpen bis zu einem Alter von 18 Monaten. Danach greift der Schutz nur weiter, wenn die Welpen gegen zusätzlichen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz für den Halter einer Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als Halter der Welpen eines Wurfes. Dieser Schutz gilt bis zu einem Alter der Welpen von 18 Monaten.
Danach besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Welpen gegen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Hündin versichert hat, ist als Halter auch für die Welpen eines Wurfes haftpflichtversichert. Dieser Schutz gilt automatisch bis zum Alter von 18 Monaten. Möchte man die Welpen darüber hinaus versichern, müssen sie gegen zusätzlichen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Häufige Fragen
Sind die Welpen meiner versicherten Hündin automatisch mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz für den Halter einer Hündin umfasst auch dessen Haftpflicht als Halter der Welpen eines Wurfes, und zwar bis zu einem Alter der Welpen von 18 Monaten.
Wie lange gilt der Schutz für die Welpen ohne zusätzlichen Beitrag?
Der Schutz besteht bis zu einem Alter der Welpen von 18 Monaten.
Was passiert nach den 18 Monaten mit dem Versicherungsschutz für die Welpen?
Danach besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Welpen gegen Beitrag in die bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026