Wenn der versicherte Hund Flurschäden verursacht, greift bei der Ammerländer Versicherung in der Hundehaftpflicht der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht – etwa an landwirtschaftlichen Flächen, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Flurschäden, für die man gesetzlich haften muss. Damit sind Schäden an Flächen wie landwirtschaftlichen Grundstücken, Weiden, Forsten, Feldern und Gärten abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Flurschäden über die Hundehaftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden ist mitversichert.
Welche Flächen fallen unter den Begriff Flurschäden?
Als Beispiele genannt werden landwirtschaftliche Flächen, Weiden, Forsten, Felder und Gärten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026