Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung kann auf Wunsch des Versicherungsnehmers die Mithaftung des Geschädigten bis zu einem Schadenanteil von 500 Euro unberücksichtigt bleiben, sodass in diesem Rahmen kein Mitverschulden gegengerechnet wird.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird die Mithaftung des Geschädigten nach § 254 BGB bis zu einem Schadenanteil von 500,- EURO nicht angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer es möchte, wird ein Mitverschulden des Geschädigten bis zu einem Schadenanteil von 500 Euro nicht berücksichtigt. In diesem Rahmen wirkt sich eine Mithaftung des Geschädigten also nicht mindernd aus.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Mithaftung des Geschädigten unberücksichtigt?
Die Mithaftung des Geschädigten wird bis zu einem Schadenanteil von 500 Euro nicht angerechnet.
Gilt der Verzicht auf die Anrechnung automatisch?
Nein, die Nichtanrechnung erfolgt nur, falls der Versicherungsnehmer dies wünscht.
Auf welche gesetzliche Regelung bezieht sich die Mithaftung?
Die Mithaftung des Geschädigten richtet sich nach § 254 BGB.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026