Wer seinen Hund privat für therapeutische Zwecke einsetzt, ist über die Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung mitversichert – etwa wenn der Hund bei einer psychotherapeutischen, ergotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlung des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen genutzt wird.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken.
Das gilt beispielsweise im Rahmen einer psychotherapeutischen, ergotherapeutischen oder physiotherapeutischen Behandlung des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Situationen, in denen der versicherte Hund privat zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wird. Als Beispiele werden psychotherapeutische, ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlungen genannt. Geschützt sind dabei der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
Ist mein Hund versichert, wenn ich ihn zu therapeutischen Zwecken einsetze?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung des versicherten Hundes zu therapeutischen Zwecken ist mitversichert.
Welche Arten von Therapie sind als Beispiel genannt?
Genannt werden beispielhaft psychotherapeutische, ergotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlungen.
Für wen gilt der Versicherungsschutz beim therapeutischen Einsatz?
Er gilt für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026