Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind auch Schäden abgesichert, die durch einen Deckakt mit dem versicherten Hund entstehen. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wobei nicht darauf ankommt, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die sich aus einem Deckakt mit einem versicherten Hund ergeben.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder einen ungewollten Deckakt handelt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen durch einen Deckakt des versicherten Hundes Schäden, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers dafür mitversichert. Es spielt keine Rolle, ob der Deckakt beabsichtigt war oder nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Deckakt meines Hundes mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus einem Deckakt mit dem versicherten Hund ist mitversichert.
Kommt es darauf an, ob der Deckakt gewollt war?
Nein, es ist unerheblich, ob es sich um einen gewollten oder einen ungewollten Deckakt handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026