Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind Schäden an privat gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen abgesichert – etwa an der Einrichtung einer Ferienwohnung oder an Hundeanhängern und Hundeschlitten. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Abnutzung, an Fahrzeugen, an beruflich genutzten Sachen sowie an Schmuck, Wertsachen und Geld.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen. Voraussetzung ist, dass diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet werden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Hierzu zählen insbesondere Sachen wie zum Beispiel:
- Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Pension, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer);
- Hundeanhänger, Hundekutschen und Hundeschlitten.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- an Sachen, die der versicherten Person länger als 3 Monate überlassen wurden;
- an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe einer versicherten Person dienen;
- Ansprüche wegen Abhandenkommen;
- an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;
- sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden an beweglichen Sachen, die man privat gemietet, geliehen oder gepachtet hat oder in besonderer Verwahrung hält – zum Beispiel an der Einrichtung einer Ferienunterkunft oder an Hundeanhängern, -kutschen und -schlitten. Bestimmte Schäden bleiben jedoch ausgeschlossen, etwa durch Abnutzung, an Fahrzeugen, an beruflich genutzten Sachen oder an Schmuck, Wertsachen und Geld. Auch das Abhandenkommen und die daraus entstehenden Vermögensschäden sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften wie Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotelzimmer, Pension, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer zählen zu den versicherten beweglichen Sachen, sofern sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet wurden.
Zahlt die Versicherung, wenn ich eine geliehene Sache länger als drei Monate behalten habe?
Nein. Schäden an Sachen, die der versicherten Person länger als 3 Monate überlassen wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Hundeanhänger und Hundeschlitten abgesichert?
Ja. Hundeanhänger, Hundekutschen und Hundeschlitten gehören ausdrücklich zu den versicherten gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen.
Werden Schäden an Schmuck oder Geld ersetzt?
Nein. Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie an Geld sind ausdrücklich nicht versichert, ebenso die sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026