Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung sind Mietsachschäden mitversichert – also Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten oder gepachteten Sachen wie Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen oder privat genutzten Räumen sowie die daraus entstehenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung liegt bei dem Zweifachen der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr, wobei bestimmte Schäden wie Abnutzung, Verschleiß, Glas- oder Schimmelschäden ausgeschlossen sind.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet oder gepachtet hat, sowie alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Der Schutz gilt ausschließlich für Schäden an:
- Grundstücken
- Gebäuden
- Wohnungen
- Wohnräumen
- sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Die Leistung wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer Sachen mietet oder pachtet und diese beschädigt, sind bestimmte dieser Schäden über den Versicherungsschutz abgedeckt. Das gilt für gemietete oder gepachtete Grundstücke, Gebäude, Wohnungen und privat genutzte Räume in Gebäuden sowie für die daraus folgenden Vermögensschäden. Insgesamt zahlt der Versicherer pro Versicherungsjahr höchstens das Zweifache der Versicherungssumme. Einige Schadensarten, etwa Abnutzung, bestimmte Anlagen und Geräte, Glasschäden oder Schimmel, sind allerdings nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Sachen sind bei Mietsachschäden abgedeckt?
Versichert sind ausschließlich Schäden an gemieteten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden – einschließlich der daraus entstehenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die maximale Leistung für Mietsachschäden pro Jahr?
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Die Leistung wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, Glasschäden (soweit gesondert versicherbar) und Schäden durch Schimmelbildung.
Was zählt überhaupt als Mietsachschaden?
Als Mietsachschäden gelten Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet oder gepachtet hat, sowie alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026