Die Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die er als Halter der im Versicherungsschein genannten Hunde zu tragen hat, und schließt ausdrücklich auch den Gebrauch eigener Blindenhunde ein. Wer dagegen Jagdhunde hält und dafür bereits über eine Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert ist, hat für dieses Risiko keinen Schutz aus dieser Police.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde.
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der Hunde, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Auch Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde sind eingeschlossen. Für Jagdhunde greift der Schutz jedoch nicht, sofern dafür bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Welche Hunde sind über diese Haftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der Hunde, die im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Sind Blindenhunde mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch eigener Blindenhunde entstehen.
Gilt der Schutz auch für Jagdhunde?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn dafür bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Wessen Haftpflicht wird durch den Vertrag abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Hundehalter.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026