Bei der Hundehaftpflicht der Ammerländer Versicherung darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden – eine Ausnahme gilt allein für die Abtretung an den geschädigten Dritten.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Freistellungsanspruch noch nicht endgültig feststeht, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht einfach an andere übertragen oder als Sicherheit verpfänden – dafür braucht es die Zustimmung des Versicherers. Eine Ausnahme besteht jedoch: An den geschädigten Dritten darf der Anspruch abgetreten werden.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Freistellungsanspruch an jemanden übertragen, bevor er feststeht?
Vor der endgültigen Feststellung ist eine Abtretung oder Verpfändung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, die Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Darf der Anspruch verpfändet werden?
Eine Verpfändung vor der endgültigen Feststellung ist ohne Zustimmung des Versicherers nicht erlaubt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026