Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer Versicherung für den mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder zunächst bis zur nächsten Beitragsfälligkeit erhalten; löst der überlebende Partner den nächsten Beitrag ein, wird er selbst zum Versicherungsnehmer.
Verstirbt der Versicherungsnehmer, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die folgenden Personen bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort:
- den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner
- die Kinder des Versicherungsnehmers oder des eingetragenen Lebenspartners
Löst der überlebende Partner den nächsten Beitrag ein, so wird dieser zum Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers endet der Versicherungsschutz nicht sofort. Für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für die Kinder läuft der Schutz zunächst bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner den nächsten Beitrag, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers und führt den Vertrag fort.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort.
Für welche Personen läuft der Schutz nach dem Tod weiter?
Für den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmers oder den eingetragenen Lebenspartner sowie für die Kinder des Versicherungsnehmers bzw. des eingetragenen Lebenspartners.
Wie wird der überlebende Partner zum Versicherungsnehmer?
Wenn der überlebende Partner den nächsten Beitrag einlöst, wird er dadurch zum Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Comfort 2026