Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung fließt der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen genutzt werden darf. Der Vorstand entscheidet über Auszahlung oder Anrechnung, wobei die Verteilung sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge richtet.
Der nach der Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf nur für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder auszuzahlen oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres anzurechnen sind.
Die Verteilung hat im Verhältnis zu der Höhe der geleisteten Beiträge zu erfolgen. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Überschuss, der nach Abzug von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen übrig bleibt, wird in eine Rückstellung eingestellt, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen genutzt werden darf. Der Vorstand entscheidet, ob und in welcher Höhe daraus Geld an die Mitglieder ausgezahlt oder auf künftige Beiträge und Nachschüsse angerechnet wird. Die Verteilung richtet sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge, und berechtigt sind Versicherungsnehmer, die durchgehend Mitglied des Vereins waren.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung der Beitragsrückerstattung?
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist zur Beitragsrückerstattung berechtigt?
Berechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang des Geschäftsjahres, in dem die Rückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Wird die Rückerstattung auf Nachschüsse angerechnet, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer berechtigt.
Nach welchem Maßstab wird die Beitragsrückerstattung verteilt?
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026