Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung sind die Beiträge jährlich im Voraus zu zahlen, wobei sich die Höhe nach den vom Vorstand beschlossenen Tarifen richtet; gerät ein Mitglied in Verzug, greifen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Die Mitglieder müssen ihre Beiträge jährlich im Voraus entrichten. Maßgeblich für die Höhe der Beiträge sind die vom Vorstand beschlossenen Tarife.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied zahlst du deinen Beitrag einmal im Jahr, und zwar im Voraus. Wie hoch der Beitrag ausfällt, bestimmt sich nach den Tarifen, die der Vorstand festgelegt hat. Zahlst du nicht rechtzeitig und gerätst in Verzug, kommen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wann müssen die Beiträge gezahlt werden?
Die Mitglieder haben ihre Beiträge jährlich im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe der Beiträge?
Die Höhe der Beiträge bestimmt sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was gilt, wenn ein Mitglied den Beitrag nicht rechtzeitig zahlt?
Gerät ein Mitglied in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026