Bei der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder in der Fahrrad-Sparte eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einbringen, sofern sie nicht die Geschäftsführung betreffen und bis spätestens 1. Februar schriftlich beim Vorstand eingereicht werden – nötig sind mindestens 200 Unterschriften von Mitgliedern.
Mitglieder des Vereins können Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen, sofern diese nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Solche Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist jeweils die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder dürfen eigene Anträge stellen, über die die Mitgliedervertreterversammlung abstimmen soll – ausgenommen sind Fragen der Geschäftsführung. Wichtig sind dabei die Frist bis zum 1. Februar, die schriftliche Einreichung beim Vorstand und mindestens 200 unterschreibende Mitglieder mit Angabe ihrer Mitglieds-Nr. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kommen nur ohne Widerspruch zur Abstimmung.
Häufige Fragen
Bis wann müssen Mitglieder ihre Anträge einreichen?
Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften braucht ein Antrag?
Ein solcher Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Themen kann man per Antrag nicht einbringen?
Anträge dürfen keine Fragen der Geschäftsführung betreffen; nur andere Themen können zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung eingereicht werden.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026