Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder zu Nachschuss-Beiträgen verpflichtet werden, wenn Einnahmen, Rückstellungen und Rücklagen die Ausgaben eines Geschäftsjahres nicht decken. Der Nachschuss ist auf höchstens einen Jahresbeitrag begrenzt und richtet sich nach den zuvor gezahlten Beträgen; auch ausgeschiedene Mitglieder tragen dazu bei.
Wenn die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschuss-Beiträge zu leisten. Diese Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Sie bemessen sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Die Mitglieder werden zur Zahlung des Nachschussbeitrages auf die gleiche Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Als Mitglied eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit kann man verpflichtet werden, zusätzliches Geld nachzuzahlen, wenn das Geld in einem Geschäftsjahr nicht reicht. Diese Nachzahlung ist höchstens so hoch wie ein Jahresbeitrag und richtet sich danach, wie viel man zuletzt gezahlt hat. Auch wer im Laufe des Jahres ausgeschieden ist, muss sich daran beteiligen. Ob und in welcher Höhe nachgeschossen wird, legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest.
Häufige Fragen
Wie hoch kann ein Nachschuss-Beitrag höchstens ausfallen?
Der Nachschuss-Beitrag ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt und bemisst sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Wann müssen Mitglieder überhaupt einen Nachschuss zahlen?
Ein Nachschuss wird fällig, wenn die Einnahmen sowie die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Müssen auch bereits ausgeschiedene Mitglieder Nachschüsse leisten?
Ja, auch die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Festsetzung und Höhe der Nachschüsse?
Darüber entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Exclusiv 2026